REISEPASS/VISUM
| Deutschland |
| Einreisebestimmungen
können sich kurzfristig ändern. Bitte
erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor
der Abreise bei der zuständigen
konsularischen Vertretung. Anmerkung: Schweden ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. |
| Reisepaß |
| Allgemein erforderlich, muß mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. [1] Staatsangehörige folgender Länder können mit gültigem Personalausweis für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten einreisen: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Island, Liechtenstein und Norwegen. |
| Paß: Nein/1 Visum: Nein Rückreiseticket: Nein |
| Visum |
| Allgemein erforderlich,
ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder
für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: (a) unter Reisepaß aufgeführte Länder; (b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Litauen, Macau (China), Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern. |
| Anmerkung |
| Transitvisa sind für Staatsbürger folgender Länder erforderlich: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Indien, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka. |
| Visaarten: Touristen- und Transitvisum | ||
| Visagebühren: Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen) | ||
| Anmerkung | ||
| Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den schwedischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt. |
| Antragstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen) | ||
| Unterlagen | ||
| (a) Gültiger Reisepaß. (b) 2 Paßfotos. (c) Unterschriebenes Antragsformular. (d) Adressierter Freiumschlag bei postalischer Antragstellung (mit Paß per Einschreiben schicken). (e) Scheck oder Postanweisung über Visagebühr bei postalischer Antragstellung. (f) Ggf. Meldebescheinigung. (g) Ggf. Arbeitsbestätigung. (h) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben der Firma. | ||
| Bearbeitungszeiten | ||
| Unterschiedlich. Auskünfte von der konsularischen Vertretung (s. Adressen). | ||
| Aufenthaltsgenehmigungen: Anfragen an die konsularischen Vertretungen |