DUTY FREE

Allgemeines
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Schweden eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g andere Tabakerzeugnisse; 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22% (oder 2 l Wein, wenn keine Spirituosen importiert werden); 2 l Bier; Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
andere Artikel bis zu einem Gesamtwert von 1700 Skr.
Anmerkung
(a) Einfuhr von alkoholischen Getränken nur von Personen über 20 Jahren. (b) Tabakwaren können nur von Personen ab 15 Jahren eingeführt werden.
Ausfuhrverbot
ältere Kulturgegenstände, Schußwaffen, Munition, Alkohol über 60%, vom Aussterben bedrohte Pflanzen und Tiere sowie deren Teile oder daraus hergestellte Erzeugnisse ohne entsprechende Ausfuhrgenehmigung.
Abschaffung des innereuropäischen Duty-free-Verkaufs
Am 30. Juni 1999 wurde der Duty-free-Verkauf von Alkohol- und Tabakprodukten auf Flug- und Schiffshäfen für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Manche Alkoholprodukte werden allerdings noch zu verbilligten Preisen (aber nicht zollfrei) angeboten. Andere Waren können nach wie vor tax-free eingekauft werden. Obwohl es derzeit keine gesetzlichen Einfuhrbeschränkungen zwischen den EU-Mitgliedsländern gibt, kann von Reisenden ein Nachweis darüber verlangt werden, daß die gekauften Waren lediglich für den persönlichen Bedarf bestimmt sind.
Einfuhrbeschränkungen für Waren aus anderen EU-Ländern
Seit Januar 1993 gibt es de facto keine Beschränkungen mehr für die private Wareneinfuhr (einschließlich von Verbrauchsgütern wie Alkohol und Tabak) innerhalb der Europäischen Union. Schweden darf jedoch folgende mengenmäßigen Beschränkungen für die Einfuhr aus anderen EU-Mitgliedsländern bis auf weiteres aufrechterhalten:
400 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder 100 Zigarren oder 550 g andere Tabakwaren;
5 l Spirituosen (mit einem Alkoholgehalt von über 22%); 6 l Dessertwein (über 15% jedoch unter 22% ); 52 l Wein bis 15%; 64 l Bier.
Anmerkung
(a) Alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 20 Jahren eingeführt werden, Tabakwaren nur von Personen ab 18 Jahren.